Die Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage gegen einen 21-Jährigen aus Berlin. Ermittler werfen ihm vor, in großem Umfang Opfer mit Phishing um ihr Geld gebracht zu haben.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg teilt mit, dass dem im März 2024 Verhafteten und seitdem Einsitzenden unter anderem 149 Fälle des "gewerbsmäßigen Computerbetrugs" in der Anklage vor dem Landgericht Bamberg vorgeworfen werden. Aufgrund des Alters des Beschuldigten zu den Tatzeitpunkten wird die Anklage vor der Jugendkammer erhoben. Diese muss noch über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden.
Ab Januar 2022 soll der Berliner sich im großen Stil von anderen ausgespähte Zugangsdaten zum Online-Banking bei Sparkassen und anderen Banken aus dem gesamten Bundesgebiet verschafft haben. Im Anschluss hat er den Strafverfolgern zufolge versucht, alleine (oder mit nur teilweise ermittelten Mittätern) die Opfer mittels SMS auf eine Phishing-Seite zu locken und dazu zu bringen, einen Registrierungslink zur Initialisierung des Push-TAN-Verfahrens weiterzuleiten. Aber auch in Telefonaten mit Opfern seien Opfer dazu gebracht worden, diese Information weiterzugeben.
In den meisten Fällen soll der Angeklagte mit dem dadurch möglichen Vollzugriff auf das Online-Konto virtuelle Debitkarten auf seinen Smartphones eingerichtet haben. Damit hat er an NFC-fähigen Bankautomaten Geld abgehoben und in Supermärkten sowie Tankstellen eingekauft, werfen die Ermittler ihm vor. Bis zur Festnahme am 7. März 2024 sind in den etwas mehr als zwei Jahren Geld und Waren im Wert von rund einer halben Million Euro zusammengekommen.
Das war aber noch nicht alles, laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte noch mehr auf dem Kerbholz: Weitere 45 Fälle, in denen er versuchte, ebenso auf Konten zuzugreifen, schlugen fehl. Weitere Zugangsdaten zu 122 Konten soll er noch über ein eigenes Phishing-Panel ausgespäht und auf Halde gehabt haben; diese habe er für die spätere Verwendung bereitgehalten.
Nach Erwachsenenstrafrecht drohten dem Angeklagten für gewerbsmäßigen Computerbetrug zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Was bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht zu erwarten wäre, nennt die Staatsanwaltschaft Bamberg nicht.
    
  
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