Einen riesigen Katalog an Maßnahmen für IT-Sicherheit verordnet US-Präsident Joe Biden seinen US-Bundesbehörden. Die Bandbreite der Maßnahmen ist gewaltig, sodass kaum ein behördliches IKT-System unberührt bleiben wird. Es muss Jahre gedauert haben, den am Donnerstag veröffentlichen Präsidentenerlass vorzubereiten. Es ist sich gerade noch ausgegangen, vier Tage vor dem Ende der Amtszeit Bidens.
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Enthalten sind nicht nur Vorgaben für die interne Gebarung von Bundesbehörden, sondern auch für deren Lieferanten und Dienstleister, sonst hätte das Unterfangen ja wenig Sinn. Unterstützt die eingekaufte Software DNS-Verschlüsselung nicht, nutzt der schönste Resolver nichts. Verarbeitet der BGP-Router des Netzbetreibers die Origin-Schlüssel nicht, läuft die Absicherung der Datenübertragung ins Leere. Ist die Hardware schon vor Einbau kompromittiert, hat die Abwehr schweren Stand.
Doch stehen die Vorgaben im Gegensatz zum Regulierungsabbau, wie ihn Bidens Amtsnachfolger Donald Trump predigt, und zu dessen geplanten radikalen Kürzungen im öffentlichen Dienst. Vielleicht speziell für Trump hebt Bidens Erlass gleich zu Beginn zweimal hervor, wen es abzuwehren gilt: Gegner und Kriminelle, allen voran die Volksrepublik China. Sie sei die "aktivste und hartnäckigste IT-Bedrohung für US-Behörden, den Privatsektor und die Kritische Infrastruktur".
"Es muss mehr getan werden, um die IT-Sicherheit der Nation gegen diese Bedrohungen zu schützen", schreibt der US-Präsident, dessen Erlass frühere Präsidentenerlässe von Barack Obama, Donald Trump und Biden selbst fortschreibt. Er erklärt es zur offiziellen Strategie der Regierung, Anbieter von Software und Cloud-Diensten stärker zur Verantwortung zu ziehen, die Sicherheit behördlicher Kommunikations- und Identitätsmanagementsysteme zu stärken, sowie innovative Entwicklungen und neue Technik (lies: KI) für IT-Sicherheit einzusetzen.