Comretix Blog

Wir bieten aktuelle Informationen über uns und aus der IT Welt.

medatixx übernimmt mediDOK

Die medatixx GmbH & Co. KG (Eltville und Bamberg) gibt die Übernahme sämtlicher Gesellschaftsanteile der mediDOK Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Dossenheim, bekannt. mediDOK wird weiterhin als eigenständiges Unternehmen am Markt agieren und die medizinische Archiv- und Bildbearbeitungssoftware „mediDOK“ sowie die umfangreichen Zusatzlösungen aktiv vertreiben und gemäß den Anforderungen des Marktes und der Regulation weiterentwickeln.

„Wir freuen uns über die Entscheidung der bisherigen Gesellschafter der mediDOK, die Gesellschaft in den Unternehmensverbund der medatixx zu überführen. Diese Übernahme ermöglicht uns eine noch tiefere und damit für unsere Kunden ergonomischere Integration von Archivierungs-, Dokumentenmanagement- und Bildbearbeitungs-funktionen in unsere Praxisprogramme. Wir begrüßen die mediDOK-Anwenderinnen und Anwender sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mediDOK herzlich in der medatixx-Familie.“, erklären die medatixx-Geschäftsführer Dr. Jan Oliver Wenzel und Jens Naumann.

Rainer Svojanovsky und Wolfgang Wesch, zwei der bisherigen Gesellschafter von mediDOK und weiterhin als Geschäftsführer tätig, sehen in dem Zusammenschluss einen „wichtigen Schritt zur Zukunftssicherung für die langjährigen Anwenderinnen und Anwender der mediDOK-Software und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens. Durch die gemeinsame Nutzung insbesondere von Entwicklungskapazitäten und Marktexpertise ist auch zukünftig sichergestellt, dass die mediDOK-Software den rechtlichen, funktionalen und ergonomischen Anforderungen des Marktes gerecht wird.“

mediDOK verfügt seit vielen Jahren über eine umfassende und stetig wachsende Kundenbasis vor allem in ambulanten medizinischen Einrichtungen Deutschlands. Das Unternehmen wird seine Produkte und Dienstleistungen auch weiterhin allen Praxen, MVZs und Klinikambulanzen unabhängig vom eingesetzten Praxisprogramm anbieten.

Weitere Informationen:

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mediDOK goes ePA – ein Überblick

Die Elektronische Patientenakte (ePA) wird Realität! Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte ist Ende April 2025 gestartet. Praxen haben seitdem die Möglichkeit, die ePA freiwillig zu testen und anzuwenden. Ab 1. Oktober wird die Nutzung für alle verpflichtend; Praxen und Leistungserbringer müssen bis dahin die entsprechenden Voraussetzungen hard- und softwaretechnisch erfüllen. Allgemeine Informationen rund um das Thema finden Sie auf der KBV-Themenseite „Elektronische Patientenakte“.

Viele Dokumente wie beispielsweise Fremdbefunde oder auch Bilder, die sinnvollerweise in einer ePA bereitgestellt werden, befinden sich bei den Kunden in den jeweiligen Archivsystemen. Auch wenn die Verpflichtung zur Bereitstellung derzeit nur für eigene Dokumente der Praxen gilt – also explizit nicht für einen archivierten Fremdbefund eines anderen Arztes – fragen uns viele Anwender, wie eine ePA mit Daten aus dem Archivsystem befüllt werden kann.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle und künftige Möglichkeiten:

Variante 1) ePA-Anbindung über das PVS

Wir bei mediDOK haben in den letzten Monaten gemeinsam mit unseren Partnern viel Zeit investiert, um unsere Schnittstellen zu verschiedenen Praxisverwaltungssystemen (PVS) zu erweitern. Das primäre Ziel dabei war es, den Anwendern dieser Systeme zu ermöglichen, unter der Hoheit und tief integriert in die Benutzeroberfläche des PVS auf Daten in unserem Archivsystem zuzugreifen. Auf diesem Weg können einfach und elegant relevante Dokumente aus dem Archiv in die ePA hochgeladen werden, ohne in die Oberfläche der Archivlösung zu wechseln. Gleichzeitig ist beim Download aus einer ePA die direkte Weiterleitung in das Archiv möglich, um die Daten dort sicher zum Patienten abzulegen.

Aktuell sind diese tief in die Oberfläche des PVS integrierten Funktionen bei folgenden PVS-Herstellern erhältlich:

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Gewinnspiel: Unser mediDOK Bär sucht das nächste Abenteuer – Seid ihr dabei?

Der Arbeitsalltag kann manchmal stressig sein, doch mittendrin warten jede Menge kleine Abenteuer, die das Leben bunter machen! Unser mediDOK Bär ist bereit für spannende Erlebnisse und unvergessliche Augenblicke!

Wo genießt er diese besonderen Momente am liebsten? Das entscheidet ihr!

Vielleicht entspannt er sich beim ersten Kaffee des Tages im Büro? Oder er begleitet euch beim wohlverdienten Feierabendspaziergang? Vielleicht entdeckt er neue Wege auf einer Fahrradtour am Wochenende? Oder genießt er mit euch eine wohlverdiente Auszeit im Urlaub? Zeigt uns, wie euer mediDOK Bär die Welt der Abenteuer erkundet! Ob als Kuschelbär, Aufkleber oder sogar als Tattoo – wir sind gespannt auf eure kreativsten Schnappschüsse.

Postet euer Bild mit dem Hashtag #medidokbär auf Instagram oder Facebook und markiert uns über @medidok !

Die kreativsten Einsendungen gewinnen einen von zehn exklusiven mediDOK Hoodies!

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Büro am Montag, den 6. Januar 2025 geschlossen…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass unser Büro am kommenden Montag (6. Januar 2025) aufgrund des Feiertags in Baden-Württemberg geschlossen bleibt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr mediDOK-Team

(Ursprünglich geschrieben von Rainer Svojanovsky)

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Büro am Freitag, den 13. Dezember 2024, ab 12:30 Uhr geschlossen…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass unser Büro am kommenden Freitag (13. Dezember 2024) aufgrund einer internen Firmenveranstaltung ab 12:30 Uhr geschlossen sein wird.

Ab Montag (16. Dezember 2024) sind wir dann wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr mediDOK-Team

(Ursprünglich geschrieben von Lars Millermann)

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Büro am Freitag, den 1. November 2024, geschlossen…

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass unser Büro am kommenden Freitag (1. November 2024) aufgrund eines Feiertages (Allerheiligen) in Baden-Württemberg geschlossen bleiben wird.

Ab Montag (4. November 2024) sind wir dann wieder zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr mediDOK-Team

(Ursprünglich geschrieben von Lars Millermann)

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Rechtssicherheit von digital unterzeichneten Dokumenten mit mediDOK eForms

Wir werden immer wieder gefragt, ob die mit mediDOK eForms unterzeichneten Dokumenten „rechtssicher“ sind oder ob es sich um eine „rechtssichere“ Unterschrift handelt. Daher möchten wir mit folgendem Beitrag auf die relevanten Aspekte bei der Beantwortung dieser Frage hinweisen.

Was bedeutet überhaupt „rechtssicher“?

Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass wir den Begriff „rechtssicher“ nicht weiter in diesem Beitrag verwenden, da der Begriff zu unbestimmt ist. Wir werden eher auf die konkreten Fragestellungen eingehen, die dahinter stecken, also im Wesentlichen ob es sich um eine gültige bzw. rechtsgültige Unterschrift handelt, ob die digitale Unterschrift überhaupt „erlaubt ist“.

EU-Verordnung als Rechtsgrundlage

Den rechtliche Rahmen liefert die EU Verordnung EU 910/2014 (eIDAS Verordnung). Es gibt gemäß dieser eIDAS-Verordnung drei Formen / Stufen der elektronischen Signatur:

die einfache elektronische Signatur,die fortgeschrittene elektronische Signatur unddie qualifizierte elektronische Signatur.

Welche Form bzw. Stufe der elektronischen Signatur ist nun rechtsgültig? Die Antwort ist recht einfach: alle drei Stufen sind rechtsgültig! Durch die eIDAS-Verordnung ist gewährleistet, dass elektronische Signaturen in jeder Form vor EU-Gerichten als Beweis zugelassen sind. Elektronisch signierten Dokumenten darf also nicht die rechtliche Wirksamkeit abgesprochen werden, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen. (siehe EU 910/2014, Art. 25 (1))

Welche Stufe gilt für mediDOK eForms?

Mit mediDOK eForms wird eine handgeschriebene elektronische Signatur mit biometrischen Eigenschaften des Unterzeichners erstellt. Es handelt sich hierbei um eine fortgeschrittene elektronische Signatur gemäß Art. 26 der EU Verordnung EU 910/2014. Wesentliche Fakturen hierfür sind:

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